Dachfanggerüste
Dachfanggerüste müssen eingesetzt werden, wenn die Gefahr des Abrutschens vom
Dach besteht und sind ab einer Dachneigung von 22,5° bis 60° und einer Absturzhöhe von mehr als 2,0 m vorgeschrieben.
An der Schutzgitterstütze können wahlweise Seitenschutzgitter oder Seitenschutznetze befestigt werden.


Technische Spezifikationen
Allgemein gelten für Dachfanggerüste folgende Spezifikationen:
- Ab einer Dachneigung von mehr als 22,5° bis 60° und einer Absturzhöhe größer als 2,00 m ist bei Dacharbeiten ein Dachfangschutz vorgeschrieben
- Der Dachfang muss in Längsrichtung beidseitig mindestens 1,00 m breiter sein als der zu sichernde Arbeitsbereich
- Böden müssen gegen Abhub gesichert sein
- Der Abstand der Schutzwand von der Absturzkante muss mindestens 0,70 m betragen. Das Maß ist von der Traufkante und nicht von der Dachrinne aus zu messen. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, sind Konsolverbreiterungen zu montieren
- Die Breite der Fanglage muss mindestens der Klasse W06 entsprechen und der Wandabstand der Fanglage darf nicht größer als 0,30 m sein
- Dachfanggerüste, die mit 0,70 m Konsolverbreiterungen ausgebaut werden, müssen mit einer Querdiagonale abgefangen werden
- Der Belag des Dachfanggerüsts darf nicht tiefer als 1,50 m unter der Traufkante liegen
- Ständerstöße sind gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung mit Fallsteckern zu sichern
Wird ein Schutzgerüst um eine Bauwerksecke herumgeführt, muss der Belag des Arbeitsgerüsts und die Schutzeinrichtung von 1,00 m in voller Breite um die Ecke herumgeführt werden.