Werden fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen ausgebildet?
Unsere Seminare sind keine Ausbildung zur fachkundigen und befähigten Person. Gemäß BetrSichV ist der Unternehmer für die Auswahl und Bestellung der Person verantwortlich. Zur Prüfung befähigte Personen verfügen über Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Fachkundige Personen verfügen über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit. Unter zeitnahe berufliche Tätigkeit fallen unter anderem Kenntnisse der aktuellen Vorschriften und Normen sowie das Verstehen der Aufbau- und Verwendungsanleitung.
Diese Themen werden z. B. in unseren Fachkunde-Seminaren vermittelt. Diese Kenntnisse können ein Baustein bei der Bewertung und Beurteilung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Eignung zur befähigten bzw. fachkundigen Person sein. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung vom Februar 2015 (Stand 30.04.2019) gehören Gerüste unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, um- oder abgebaut. Des Weiteren hat die fachkundige Person eine Montageanweisung zu erstellen. Gerüste (auch fahrbare Arbeitsbühnen) müssen nach Erstellung von einer zur Prüfung befähigten Person überprüft werden. Beide Personenkreise haben ihre Kenntnisse durch Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten.